Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01). Die Rekurrentin missachtete auf einer kurzen Fahrt ein "Stop"-Signal, fuhr Schlangenlinie, hielt unnötigerweise vollständig an, fuhr innerorts mit 20 km/h weiter und berührte immer wieder den rechten Strassenrand mitsamt dem Randstein. Auf zwei Polizisten machte sie unmittelbar nach der fraglichen Fahrt einen psychisch instabilen Eindruck. Unter den gegebenen Umständen hat die Vorinstanz zufolge Zweifeln an der Fahreignung zu Recht eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 22. Februar 2018, IV-2017/152). Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 12. Juli 2018 abgewiesen (B 2018/68).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 22.02.2018 IV-2017/152 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 22.02.2018 IV-2017/152 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 22.02.2018 IV-2017/152
Art. 15d Abs. 1 SVG (SR 741.01). Die Rekurrentin missachtete auf einer kurzen Fahrt ein "Stop"-Signal, fuhr Schlangenlinie, hielt unnötigerweise vollständig an, fuhr innerorts mit 20 km/h weiter und berührte immer wieder den rechten Strassenrand mitsamt dem Randstein. Auf zwei Polizisten machte sie unmittelbar nach der fraglichen Fahrt einen psychisch instabilen Eindruck. Unter den gegebenen Umständen hat die Vorinstanz zufolge Zweifeln an der Fahreignung zu Recht eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 22. Februar 2018, IV-2017/152). Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 12. Juli 2018 abgewiesen (B 2018/68).
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