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IV-2017/134

St. Gallen · 2017-11-30 · Deutsch SG

Art.16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 28d Abs. 1 lit. a VZV (SR 741.51). Die Rekurrentin stürzte beim Aussteigen aus dem Bus und blieb ohnmächtig liegen. Der behandelnde Oberarzt der Geriatrischen Klinik meldete kognitive Defizite, ein vermindertes Störungsbewusstsein sowie eine Alkoholabhängigkeit und stellte die Fahreignung in Frage. Das Strassenverkehrsamt verfügte einen Sicherungsentzug, nachdem es ein verkehrsmedizinisches Gutachten eingeholt hatte. Der Gutachter konnte die Fahreignung indessen nicht abschliessend beurteilen, weshalb die Voraussetzungen für einen Sicherungsentzug nicht erfüllt sind. Rückweisung der Angelegenheit zu neuer Verfügung an das Strassenverkehrsamt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. November 2017, IV-2017/134).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/134 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/134 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/134

Art.16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 28d Abs. 1 lit. a VZV (SR 741.51). Die Rekurrentin stürzte beim Aussteigen aus dem Bus und blieb ohnmächtig liegen. Der behandelnde Oberarzt der Geriatrischen Klinik meldete kognitive Defizite, ein vermindertes Störungsbewusstsein sowie eine Alkoholabhängigkeit und stellte die Fahreignung in Frage. Das Strassenverkehrsamt verfügte einen Sicherungsentzug, nachdem es ein verkehrsmedizinisches Gutachten eingeholt hatte. Der Gutachter konnte die Fahreignung indessen nicht abschliessend beurteilen, weshalb die Voraussetzungen für einen Sicherungsentzug nicht erfüllt sind. Rückweisung der Angelegenheit zu neuer Verfügung an das Strassenverkehrsamt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. November 2017, IV-2017/134).

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