Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent fuhr mit einem Lieferwagen beim Abbiegen von einer Hauptstrasse in eine Nebenstrasse zufolge mangelnder Aufmerksamkeit in eine am rechten Fahrbahnrand stehende Tempo-30-Zone-Tafel, die dadurch leicht beschädigt wurde. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bestand eine erhöhte abstrakte, nicht mehr geringe Gefährdung übriger Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und anderer Fahrzeuglenker. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. November 2017, IV-2017/113).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/113 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/113 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 30.11.2017 IV-2017/113
Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Der Rekurrent fuhr mit einem Lieferwagen beim Abbiegen von einer Hauptstrasse in eine Nebenstrasse zufolge mangelnder Aufmerksamkeit in eine am rechten Fahrbahnrand stehende Tempo-30-Zone-Tafel, die dadurch leicht beschädigt wurde. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bestand eine erhöhte abstrakte, nicht mehr geringe Gefährdung übriger Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und anderer Fahrzeuglenker. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. November 2017, IV-2017/113).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr