Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Der Fahrzeuglenker suchte aufgrund eines Hustenanfalls im Ablagefach der Fahrertüre nach Hustentabletten. Dabei geriet er zweimal auf die Gegenfahrbahn. Beim zweiten Mal kollidierte er seitlich mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Auch wenn es nur bei Sachschaden blieb, war das regelwidrige Verhalten des Rekurrenten geeignet, die körperliche Integrität anderer Verkehrsteilnehmer erheblich zu gefährden. Da auch ein zumindest leichtes Verschulden vorliegt, ist von einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften auszugehen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. August 2016, IV-2016/71).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.08.2016 IV-2016/71 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.08.2016 IV-2016/71 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.08.2016 IV-2016/71
Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Der Fahrzeuglenker suchte aufgrund eines Hustenanfalls im Ablagefach der Fahrertüre nach Hustentabletten. Dabei geriet er zweimal auf die Gegenfahrbahn. Beim zweiten Mal kollidierte er seitlich mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Auch wenn es nur bei Sachschaden blieb, war das regelwidrige Verhalten des Rekurrenten geeignet, die körperliche Integrität anderer Verkehrsteilnehmer erheblich zu gefährden. Da auch ein zumindest leichtes Verschulden vorliegt, ist von einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften auszugehen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. August 2016, IV-2016/71).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr