Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16cbis Abs. 1, Art. 104b Abs. 3 lit. e SVG (SR 741.01). Der Rekurrent akzeptierte eine österreichische Verurteilung und ein Fahrverbot in Österreich wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Strassenverkehrsamt war an den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt gebunden. Es ist widersprüchlich, die strafrechtliche Verurteilung zu akzeptieren und gegen deren tatsächlichen Grundlagen im anschliessenden Administrativverfahren Einwände zu erheben und die Täterschaft zu bestreiten. Bestätigung des Führerausweisentzugs für sechs Monate (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. November 2016, IV-2016/69) Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 6. Dezember 2017 abgewiesen (B 2016/248). Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 6. Juli 2018 gutgeheissen (Verfahren 1C_33/2018).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 24.11.2016 IV-2016/69 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 24.11.2016 IV-2016/69 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 24.11.2016 IV-2016/69
Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16cbis Abs. 1, Art. 104b Abs. 3 lit. e SVG (SR 741.01). Der Rekurrent akzeptierte eine österreichische Verurteilung und ein Fahrverbot in Österreich wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Strassenverkehrsamt war an den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt gebunden. Es ist widersprüchlich, die strafrechtliche Verurteilung zu akzeptieren und gegen deren tatsächlichen Grundlagen im anschliessenden Administrativverfahren Einwände zu erheben und die Täterschaft zu bestreiten. Bestätigung des Führerausweisentzugs für sechs Monate (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. November 2016, IV-2016/69) Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 6. Dezember 2017 abgewiesen (B 2016/248). Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 6. Juli 2018 gutgeheissen (Verfahren 1C_33/2018).
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