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IV-2016/47

St. Gallen · 2016-07-04 · Deutsch SG

Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 33 Abs. 1 und 2, Art. 35 Abs. 1 und 5 SVG (SR 741.01), Art. 6 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent überholte drei vor einem Fussgängerstreifen in einer Kolonne stehende Fahrzeuge. Eines dieser Fahrzeuge war ein Lieferwagen. Noch vor dem Überfahren des Fussgängerstreifens wurde er von einem Polizisten angehalten, der einer Kindergartenklasse vor Ort Verkehrskundeunterricht erteilte. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 4. Juli 2016, IV-2016/47).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 04.07.2016 IV-2016/47 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 04.07.2016 IV-2016/47 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 04.07.2016 IV-2016/47

Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 33 Abs. 1 und 2, Art. 35 Abs. 1 und 5 SVG (SR 741.01), Art. 6 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent überholte drei vor einem Fussgängerstreifen in einer Kolonne stehende Fahrzeuge. Eines dieser Fahrzeuge war ein Lieferwagen. Noch vor dem Überfahren des Fussgängerstreifens wurde er von einem Polizisten angehalten, der einer Kindergartenklasse vor Ort Verkehrskundeunterricht erteilte. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 4. Juli 2016, IV-2016/47).

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