Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Die Rekurrentin liess abends innerorts in einer einseitig befahrbaren Nebenstrasse eine Mitfahrerin aussteigen und kollidierte beim Wegfahren mit einem Sandsteinpoller, der das Trottoir von der Strasse abtrennte. Entgegen der Annahme der Vorinstanz handelt es sich nicht um eine mittelschwere, sondern um eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 4. Juli 2016, IV-2016/37).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 04.07.2016 IV-2016/37 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 04.07.2016 IV-2016/37 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 04.07.2016 IV-2016/37
Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Die Rekurrentin liess abends innerorts in einer einseitig befahrbaren Nebenstrasse eine Mitfahrerin aussteigen und kollidierte beim Wegfahren mit einem Sandsteinpoller, der das Trottoir von der Strasse abtrennte. Entgegen der Annahme der Vorinstanz handelt es sich nicht um eine mittelschwere, sondern um eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 4. Juli 2016, IV-2016/37).
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