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IV-2016/31

St. Gallen · 2016-09-29 · Deutsch SG

Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 33 Abs. 4 lit. b, Art. 33 Abs. 5 VZV (SR 741.51). Der Rekurrent verunfallte mit dem Traktor zufolge Übermüdung. Während zwei früheren Führerausweisentzügen, einer davon wegen einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, war ihm jeweils erlaubt, Fahrzeuge der Kategorie G und M zu führen. Auch wenn ihm der Führerausweis für die Kategorie noch nie entzogen war, fällt er unter die Kaskade in Art. 16c Abs. 2 lit. b SVG, weshalb die Mindestentzugsdauer sechs Monate beträgt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. September 2016, IV-2016/31).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.09.2016 IV-2016/31 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.09.2016 IV-2016/31 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.09.2016 IV-2016/31

Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 33 Abs. 4 lit. b, Art. 33 Abs. 5 VZV (SR 741.51). Der Rekurrent verunfallte mit dem Traktor zufolge Übermüdung. Während zwei früheren Führerausweisentzügen, einer davon wegen einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, war ihm jeweils erlaubt, Fahrzeuge der Kategorie G und M zu führen. Auch wenn ihm der Führerausweis für die Kategorie noch nie entzogen war, fällt er unter die Kaskade in Art. 16c Abs. 2 lit. b SVG, weshalb die Mindestentzugsdauer sechs Monate beträgt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. September 2016, IV-2016/31).

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