Art. 36 Abs. 4 SVG (SR 741.01), Art. 1 Abs. 6, Art. 15 Abs. 4, Art. 40 Abs. 4 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent bog von einem Parkplatz nach rechts auf die Strasse ab und kollidierte mit einem Fahrradlenker auf dem Radweg. Indem er ohne vorschriftsgemässes Halten vor dem querenden Radweg zur Hälfte auf diesen fuhr und stehen blieb, missachtete er den Vortritt der herannahenden Radfahrer. Mangels geringer Gefährdung und leichten Verschuldens ist mit der Vorinstanz nicht von einer leichten, sondern von einer mittelschweren Widerhandlung auszugehen. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 23. Februar 2017, IV-2016/128).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 23.02.2017 IV-2016/128 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 23.02.2017 IV-2016/128 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 23.02.2017 IV-2016/128
Art. 36 Abs. 4 SVG (SR 741.01), Art. 1 Abs. 6, Art. 15 Abs. 4, Art. 40 Abs. 4 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent bog von einem Parkplatz nach rechts auf die Strasse ab und kollidierte mit einem Fahrradlenker auf dem Radweg. Indem er ohne vorschriftsgemässes Halten vor dem querenden Radweg zur Hälfte auf diesen fuhr und stehen blieb, missachtete er den Vortritt der herannahenden Radfahrer. Mangels geringer Gefährdung und leichten Verschuldens ist mit der Vorinstanz nicht von einer leichten, sondern von einer mittelschweren Widerhandlung auszugehen. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 23. Februar 2017, IV-2016/128).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr