Art. 16c Abs. 1 lit. f, Art. 16c Abs. 2 lit. d und e, Art. 16c Abs. 4, Art. 16d SVG (SR 741.01), Art. 33 Abs. 1 VZV (SR 741.51). Der Rekurrent fuhr mit einem landwirtschaftlichen Motorkarren, obwohl ihm der Führerausweis auf unbestimmte Zeit, mindestens aber für 24 Monate entzogen war. Gegen den Rekurrenten war nie ein Sicherungsentzug gemäss Art. 16d SVG verfügt worden; entsprechend kann gegen ihn auch keine Sperrfrist angeordnet werden. Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur Verfügung eines Führerausweisentzugs für immer (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. September 2015, IV-2015/6).
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Art. 16c Abs. 1 lit. f, Art. 16c Abs. 2 lit. d und e, Art. 16c Abs. 4, Art. 16d SVG (SR 741.01), Art. 33 Abs. 1 VZV (SR 741.51). Der Rekurrent fuhr mit einem landwirtschaftlichen Motorkarren, obwohl ihm der Führerausweis auf unbestimmte Zeit, mindestens aber für 24 Monate entzogen war. Gegen den Rekurrenten war nie ein Sicherungsentzug gemäss Art. 16d SVG verfügt worden; entsprechend kann gegen ihn auch keine Sperrfrist angeordnet werden. Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zur Verfügung eines Führerausweisentzugs für immer (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. September 2015, IV-2015/6).
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