Art. 16 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 und 3 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11), Ziff. 311 Anhang 1 zur OBV (SR 741.031). Zwei Polizisten beobachteten, wie der Rekurrent nach der Wegfahrt vom Halt an einer Lichtsignalanlage mit der rechten Hand während rund 30 Metern auf der Höhe der Unterkante des Lenkrades ein Mobiltelefon bediente. Da er während dieser Zeit der Strasse keine genügende Aufmerksamkeit widmete, schuf er eine erhöhte abstrakte Gefährdung, die die Vorinstanz zu Recht mit einer Verwarnung geahndet hat (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Mai 2015, IV-2015/37).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 28.05.2015 IV-2015/37 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 28.05.2015 IV-2015/37 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 28.05.2015 IV-2015/37
Art. 16 Abs. 2, Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 und 3 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11), Ziff. 311 Anhang 1 zur OBV (SR 741.031). Zwei Polizisten beobachteten, wie der Rekurrent nach der Wegfahrt vom Halt an einer Lichtsignalanlage mit der rechten Hand während rund 30 Metern auf der Höhe der Unterkante des Lenkrades ein Mobiltelefon bediente. Da er während dieser Zeit der Strasse keine genügende Aufmerksamkeit widmete, schuf er eine erhöhte abstrakte Gefährdung, die die Vorinstanz zu Recht mit einer Verwarnung geahndet hat (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. Mai 2015, IV-2015/37).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr