Art. 15d Abs. 1, Art. 15d Abs. 1 lit. c SVG (SR741.01), Art. 11b Abs. 1 lit. b VZV (SR 741.51). Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung erfüllt sind. Damit verträgt sich ein Automatismus nicht, wonach nach drei Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, die zu einer Massnahme geführt haben oder führen werden, auf hinreichende Zweifel an der Fahreignung geschlossen wird. Begeht ein Fahrzeuglenker wiederholt verkehrsgefährdende Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, reagiert der Gesetzgeber darauf mit schärferen Sanktionen, das heisst längeren Warnungsentzügen. Unabhängig davon, wie viele Verkehrsregelverletzungen begangen wurden, muss der Führerausweis in der Vergangenheit deswegen entzogen worden sein. Denn für die Legalprognose ist von erheblicher Bedeutung, ob und inwiefern eine vollzogene Massnahme erzieherisch wirkte. Mangels ernsthafter Zweifel an der Fahreignung wurde die Anordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung aufgehoben (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. Februar 2016, IV-2015/134).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.02.2016 IV-2015/134 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.02.2016 IV-2015/134 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.02.2016 IV-2015/134
Art. 15d Abs. 1, Art. 15d Abs. 1 lit. c SVG (SR741.01), Art. 11b Abs. 1 lit. b VZV (SR 741.51). Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung erfüllt sind. Damit verträgt sich ein Automatismus nicht, wonach nach drei Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, die zu einer Massnahme geführt haben oder führen werden, auf hinreichende Zweifel an der Fahreignung geschlossen wird. Begeht ein Fahrzeuglenker wiederholt verkehrsgefährdende Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften, reagiert der Gesetzgeber darauf mit schärferen Sanktionen, das heisst längeren Warnungsentzügen. Unabhängig davon, wie viele Verkehrsregelverletzungen begangen wurden, muss der Führerausweis in der Vergangenheit deswegen entzogen worden sein. Denn für die Legalprognose ist von erheblicher Bedeutung, ob und inwiefern eine vollzogene Massnahme erzieherisch wirkte. Mangels ernsthafter Zweifel an der Fahreignung wurde die Anordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung aufgehoben (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. Februar 2016, IV-2015/134).
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