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IV-2015/131

St. Gallen · 2016-03-31 · Deutsch SG

Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Die Fahrzeuglenkerin wich ausserorts bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h mit einer Geschwindigkeit von rund 40 km/h im Bereich einer Eisenbahnunterführung einer Katze aus und verlor die Herrschaft über das Fahrzeug. Sie kollidierte mit den Stützmauern. Andere Verkehrsteilnehmer waren nicht zugegen. Zufolge leicht erhöhter abstrakter Gefährdung sowie leichten Verschuldens sind die Voraussetzungen für eine Verwarnung erfüllt. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz liegt keine mittelschwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften vor, was einen Führerausweisentzug zur Folge hätte (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 31. März 2016, IV-2015/131).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 31.03.2016 IV-2015/131 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 31.03.2016 IV-2015/131 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 31.03.2016 IV-2015/131

Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Die Fahrzeuglenkerin wich ausserorts bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h mit einer Geschwindigkeit von rund 40 km/h im Bereich einer Eisenbahnunterführung einer Katze aus und verlor die Herrschaft über das Fahrzeug. Sie kollidierte mit den Stützmauern. Andere Verkehrsteilnehmer waren nicht zugegen. Zufolge leicht erhöhter abstrakter Gefährdung sowie leichten Verschuldens sind die Voraussetzungen für eine Verwarnung erfüllt. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz liegt keine mittelschwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften vor, was einen Führerausweisentzug zur Folge hätte (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 31. März 2016, IV-2015/131).

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