Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Der Fahrzeuglenker war auf der Autobahn unterwegs. Da er während der Fahrt zwei SMS abgeschickt hatte, übersah er eine Baustellensignalisation. Er prallte frontal in den Prellbock des auf dem Überholstreifen korrekt abgestellten Unterhaltsdienstfahrzeugs und verletzte sich. Bestätigung des vorinstanzlich verfügten Führerausweisentzugs für drei Monate wegen schwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, und zwar in Abweichung von der strafrechtlichen Verurteilung wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. November 2014, IV-2014/97).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 27.11.2014 IV-2014/97 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 27.11.2014 IV-2014/97 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 27.11.2014 IV-2014/97
Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Der Fahrzeuglenker war auf der Autobahn unterwegs. Da er während der Fahrt zwei SMS abgeschickt hatte, übersah er eine Baustellensignalisation. Er prallte frontal in den Prellbock des auf dem Überholstreifen korrekt abgestellten Unterhaltsdienstfahrzeugs und verletzte sich. Bestätigung des vorinstanzlich verfügten Führerausweisentzugs für drei Monate wegen schwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, und zwar in Abweichung von der strafrechtlichen Verurteilung wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. November 2014, IV-2014/97).
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