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IV-2014/75

St. Gallen · 2014-08-28 · Deutsch SG

Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 32 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 4 Abs. 1 und 2 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent lenkte sein Fahrzeug frühmorgens bei nebliger und kalter Witterung auf der spiegelglatten Fahrbahn einer Nebenstrasse ohne Strassenbeleuchtung. Trotz eingeleiteter Vollbremsung kollidierte er mit einem auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeug, dessen Lenkerin zuvor einen Selbstunfall verursacht hatte. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. August 2014, IV-2014/75).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 28.08.2014 IV-2014/75 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 28.08.2014 IV-2014/75 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 28.08.2014 IV-2014/75

Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 32 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 4 Abs. 1 und 2 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent lenkte sein Fahrzeug frühmorgens bei nebliger und kalter Witterung auf der spiegelglatten Fahrbahn einer Nebenstrasse ohne Strassenbeleuchtung. Trotz eingeleiteter Vollbremsung kollidierte er mit einem auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeug, dessen Lenkerin zuvor einen Selbstunfall verursacht hatte. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. August 2014, IV-2014/75).

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