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IV-2014/63

St. Gallen · 2014-09-25 · Deutsch SG

Art. 16 Abs. 1 lit. f, Art. 16c Abs. 2 lit. c, Art. 16c Abs. 3 SVG (SR 741.01). Dem Rekurrenten war der Führerausweis zum zweiten Mal wegen einer mittelschweren Widerhandlung entzogen, als er ein Motorfahrzeug lenkte. Das Kaskadensystem ist beim Tatbestand des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Führerausweisentzugs anzuwenden, auch wenn der Vollzug des zweiten Führerausweisentzugs im Tatzeitpunkt noch nicht abgelaufen war. Indem die Dauer des Ausweisentzugs wegen Fahrens trotz Führerausweisentzugs an die Stelle der noch verbleibenden Dauer des laufenden Entzugs zu treten hat, hat der Gesetzgeber die Wirkungen des Kaskadensystems gemildert (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. September 2014, IV-2014/63).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.09.2014 IV-2014/63 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.09.2014 IV-2014/63 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.09.2014 IV-2014/63

Art. 16 Abs. 1 lit. f, Art. 16c Abs. 2 lit. c, Art. 16c Abs. 3 SVG (SR 741.01). Dem Rekurrenten war der Führerausweis zum zweiten Mal wegen einer mittelschweren Widerhandlung entzogen, als er ein Motorfahrzeug lenkte. Das Kaskadensystem ist beim Tatbestand des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Führerausweisentzugs anzuwenden, auch wenn der Vollzug des zweiten Führerausweisentzugs im Tatzeitpunkt noch nicht abgelaufen war. Indem die Dauer des Ausweisentzugs wegen Fahrens trotz Führerausweisentzugs an die Stelle der noch verbleibenden Dauer des laufenden Entzugs zu treten hat, hat der Gesetzgeber die Wirkungen des Kaskadensystems gemildert (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. September 2014, IV-2014/63).

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