Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 2 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 14 Abs. 1 VRV (741.11). Der Rekurrent, dessen Führerausweis bereits vor einem Jahr für einen Monat entzogen war, missachtete bei einem unvorsichtigen Einbiegemanöver das Vortrittsrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers und verursachte einen Verkehrsunfall. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Bestätigung des viermonatigen Führerausweisentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. August 2014, IV-2014/60).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 28.08.2014 IV-2014/60 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 28.08.2014 IV-2014/60 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 28.08.2014 IV-2014/60
Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 2 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 14 Abs. 1 VRV (741.11). Der Rekurrent, dessen Führerausweis bereits vor einem Jahr für einen Monat entzogen war, missachtete bei einem unvorsichtigen Einbiegemanöver das Vortrittsrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers und verursachte einen Verkehrsunfall. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Bestätigung des viermonatigen Führerausweisentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. August 2014, IV-2014/60).
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