Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 2 lit. a, Art. 26 Abs. 2, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Die Fahrzeuglenkerin kollidierte zufolge ungenügender Aufmerksamkeit mit einer einen Fussgängerstreifen von links nach rechts überquerenden Jugendlichen. Das Mädchen stiess ein Fahrrad und rannte im Kollisionszeitpunkt. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 3. Juli 2014, IV-2014/38).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 03.07.2014 IV-2014/38 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 03.07.2014 IV-2014/38 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 03.07.2014 IV-2014/38
Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 2 lit. a, Art. 26 Abs. 2, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Die Fahrzeuglenkerin kollidierte zufolge ungenügender Aufmerksamkeit mit einer einen Fussgängerstreifen von links nach rechts überquerenden Jugendlichen. Das Mädchen stiess ein Fahrrad und rannte im Kollisionszeitpunkt. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 3. Juli 2014, IV-2014/38).
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