Art. 16c Abs. 2 lit. a und Abs. 2, 34 Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 68, 73 Abs. 1 und Abs. 6 lit. a SSV (SR 741.21). Der Fahrzeuglenker überfuhr auf der Suche nach einem Parkplatz trotz klarer Signalisation eine Sicherheitslinie und bog entgegen einem grünen Richtungspfeil im Lichtsignal links ab. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem vortrittsberechtigten Fahrzeug, dessen Beifahrer verletzt wurde. Annahme einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Bestätigung der Entzugsdauer von zwölf Monaten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. August 2015, IV-2014/145).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 27.08.2015 IV-2014/145 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 27.08.2015 IV-2014/145 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 27.08.2015 IV-2014/145
Art. 16c Abs. 2 lit. a und Abs. 2, 34 Abs. 2 SVG (SR 741.01), Art. 68, 73 Abs. 1 und Abs. 6 lit. a SSV (SR 741.21). Der Fahrzeuglenker überfuhr auf der Suche nach einem Parkplatz trotz klarer Signalisation eine Sicherheitslinie und bog entgegen einem grünen Richtungspfeil im Lichtsignal links ab. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem vortrittsberechtigten Fahrzeug, dessen Beifahrer verletzt wurde. Annahme einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Bestätigung der Entzugsdauer von zwölf Monaten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. August 2015, IV-2014/145).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Verkehr