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IV-2014/117

St. Gallen · 2015-04-30 · Deutsch SG

Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01). Die Angaben des Betroffenen zum Drogenkonsum stimmten nicht mit den Ergebnissen der Laboruntersuchung überein, die auf einen mehrmaligen Konsum von Kokain hindeuten. Die Tendenz zur Verharmlosung des Drogenkonsums (Kokain) birgt die Gefahr, dass die Auswirkungen der Drogen auf das Verhalten im Strassenverkehr unterschätzt werden. Bestätigung des Sicherungsentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. April 2015, IV-2014/117).

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Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01). Die Angaben des Betroffenen zum Drogenkonsum stimmten nicht mit den Ergebnissen der Laboruntersuchung überein, die auf einen mehrmaligen Konsum von Kokain hindeuten. Die Tendenz zur Verharmlosung des Drogenkonsums (Kokain) birgt die Gefahr, dass die Auswirkungen der Drogen auf das Verhalten im Strassenverkehr unterschätzt werden. Bestätigung des Sicherungsentzugs (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. April 2015, IV-2014/117).

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