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IV-2014/109

St. Gallen · 2015-04-02 · Deutsch SG

Art. 17 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Auflagen zur Einhaltung einer vollständigen und ärztlich kontrollierten Cannabisabstinenz. Besuch einer fachtherapeutischen Beratung während eines ausreichenden Zeitraums. Drei Monate waren im konkreten Fall zu kurz. Letztlich hat es der Betroffene in der Hand, wie lange die Auflagen über die Mindestdauer hinaus bestehen bleiben, da dies wesentlich von seinem Verhalten abhängt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 2. April 2015, IV-2014/109).

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Art. 17 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Auflagen zur Einhaltung einer vollständigen und ärztlich kontrollierten Cannabisabstinenz. Besuch einer fachtherapeutischen Beratung während eines ausreichenden Zeitraums. Drei Monate waren im konkreten Fall zu kurz. Letztlich hat es der Betroffene in der Hand, wie lange die Auflagen über die Mindestdauer hinaus bestehen bleiben, da dies wesentlich von seinem Verhalten abhängt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 2. April 2015, IV-2014/109).

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