Art. 30 Abs. 1 VRP (sGS 951.1); Art. 148 ZPO (SR272). Die Sekretärin des Rechtsanwalts legte den Rekurs in den Akten ab, anstatt ihn beim Gericht einzureichen. Keine Wiederherstellung der versäumten Frist zufolge nicht mehr leichten Verschuldens (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. August 2013, IV-2013/52) Dieser Entscheid wurde ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 19. Dezember 2013 abgewiesen (B 2013/187).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.08.2013 IV-2013/52 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.08.2013 IV-2013/52 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.08.2013 IV-2013/52
Art. 30 Abs. 1 VRP (sGS 951.1); Art. 148 ZPO (SR272). Die Sekretärin des Rechtsanwalts legte den Rekurs in den Akten ab, anstatt ihn beim Gericht einzureichen. Keine Wiederherstellung der versäumten Frist zufolge nicht mehr leichten Verschuldens (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. August 2013, IV-2013/52) Dieser Entscheid wurde ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 19. Dezember 2013 abgewiesen (B 2013/187).
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