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IV-2013/31

St. Gallen · 2013-11-28 · Deutsch SG

Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 SVG (SR 741.01); Art. 123 Abs. 3 VZV (SR 741.51). Nach einem Selbstunfall wurden dem Rekurrenten Blut- und Urin abgenommen. Im Urin wurde ein Abbauprodukt von Kokain festgestellt. Nachträglich stellte sich heraus, dass er Beifahrer war. Aufgrund des getrübten automobilistischen und bürgerlichen Leumunds und angesichts des hohen Suchtpotentials von Kokain bestehen Zweifel an der Fahreignung, weshalb zu Recht eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet wurde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. November 2013, IV-2013/31).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 28.11.2013 IV-2013/31 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 28.11.2013 IV-2013/31 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 28.11.2013 IV-2013/31

Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 15d Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 SVG (SR 741.01); Art. 123 Abs. 3 VZV (SR 741.51). Nach einem Selbstunfall wurden dem Rekurrenten Blut- und Urin abgenommen. Im Urin wurde ein Abbauprodukt von Kokain festgestellt. Nachträglich stellte sich heraus, dass er Beifahrer war. Aufgrund des getrübten automobilistischen und bürgerlichen Leumunds und angesichts des hohen Suchtpotentials von Kokain bestehen Zweifel an der Fahreignung, weshalb zu Recht eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet wurde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. November 2013, IV-2013/31).

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