Art. 16b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a, Art. 16 Abs. 3, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent lenkte das hinterste von vier Fahrzeugen, die in eine Auffahrkollision verwickelt waren. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Auch ein langsames Tempo entbindet den Fahrzeuglenker nicht von der Pflicht, die volle Aufmerksamkeit dem Verkehr zu widmen(Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. April 2013, IV-2013/27).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.04.2013 IV-2013/27 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.04.2013 IV-2013/27 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.04.2013 IV-2013/27
Art. 16b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a, Art. 16 Abs. 3, Art. 31 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 3 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Der Rekurrent lenkte das hinterste von vier Fahrzeugen, die in eine Auffahrkollision verwickelt waren. Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Auch ein langsames Tempo entbindet den Fahrzeuglenker nicht von der Pflicht, die volle Aufmerksamkeit dem Verkehr zu widmen(Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. April 2013, IV-2013/27).
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