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IV-2013/21

St. Gallen · 2013-04-25 · Deutsch SG

Art. 15a Abs. 4, Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16a Abs. 2, 3 und 4, Art. 29 SVG (SR 741.01), Art. 57 Abs. 2 VRV (SR 741.11), Art. 71a Abs. 4 VTS (SR 741.41). Indem der Lenker mit einem Fahrzeug mit teilweise überhaupt nicht oder ungenügend vom Eis befreiten Scheiben unterwegs war, hat er sich zumindest eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften zu Schulden kommen lassen. Die Voraussetzungen einer besonders leichten Widerhandlung sind trotz der im Strafverfahren ausgesprochenen Busse von Fr. 100.-- nicht erfüllt. Bestätigung der Annullierung des Führerausweises auf Probe, da der Führerausweis aufgrund der leichten Widerhandlung während der Probezeit zum zweiten Mal zu entziehen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. April 2013, IV-2013/21).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.04.2013 IV-2013/21 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.04.2013 IV-2013/21 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.04.2013 IV-2013/21

Art. 15a Abs. 4, Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16a Abs. 2, 3 und 4, Art. 29 SVG (SR 741.01), Art. 57 Abs. 2 VRV (SR 741.11), Art. 71a Abs. 4 VTS (SR 741.41). Indem der Lenker mit einem Fahrzeug mit teilweise überhaupt nicht oder ungenügend vom Eis befreiten Scheiben unterwegs war, hat er sich zumindest eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften zu Schulden kommen lassen. Die Voraussetzungen einer besonders leichten Widerhandlung sind trotz der im Strafverfahren ausgesprochenen Busse von Fr. 100.-- nicht erfüllt. Bestätigung der Annullierung des Führerausweises auf Probe, da der Führerausweis aufgrund der leichten Widerhandlung während der Probezeit zum zweiten Mal zu entziehen ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. April 2013, IV-2013/21).

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