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IV-2013/18

St. Gallen · 2013-05-30 · Deutsch SG

Art. 15a Abs. 4, Art. 16a Abs. 4, Art. 16b Abs. 1 lit. c, Art. 16 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Auf dem Heimweg von der Arbeit wurde der Rekurrent um 1.30 Uhr von der Polizei kontrolliert. Der Lernfahrausweis für die Kategorie A war im fraglichen Zeitpunkt seit eineinhalb Stunden abgelaufen. Das Strassenverkehrsamt annullierte wegen dieses Vorfalls den Führerausweis auf Probe für die Kategorie B. Aufhebung der Verfügung zufolge Annahme einer besonders leichten Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. Mai 2013, IV-2013/18).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 30.05.2013 IV-2013/18 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 30.05.2013 IV-2013/18 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 30.05.2013 IV-2013/18

Art. 15a Abs. 4, Art. 16a Abs. 4, Art. 16b Abs. 1 lit. c, Art. 16 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Auf dem Heimweg von der Arbeit wurde der Rekurrent um 1.30 Uhr von der Polizei kontrolliert. Der Lernfahrausweis für die Kategorie A war im fraglichen Zeitpunkt seit eineinhalb Stunden abgelaufen. Das Strassenverkehrsamt annullierte wegen dieses Vorfalls den Führerausweis auf Probe für die Kategorie B. Aufhebung der Verfügung zufolge Annahme einer besonders leichten Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. Mai 2013, IV-2013/18).

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