Art. 29 Abs. 1 BV (SR 101); Art. 7, Art. 7bis Abs. 1 lit. e VRP (sGS 951.1). Die vorinstanzliche Sachbearbeiterin entschied im Rahmen der angefochtenen Auflageverfügung selbst über das gegen sie gerichtete Ausstandsbegehren. Dies kommt einer Nichtbeachtung der Ausstandspflicht gleich, weshalb die angefochtene Verfügung aus formellen Gründen und ohne materielle Prüfung aufgehoben und an die Vorinstanz zurückgewiesen wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. November 2013, IV-2013/108).
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Art. 29 Abs. 1 BV (SR 101); Art. 7, Art. 7bis Abs. 1 lit. e VRP (sGS 951.1). Die vorinstanzliche Sachbearbeiterin entschied im Rahmen der angefochtenen Auflageverfügung selbst über das gegen sie gerichtete Ausstandsbegehren. Dies kommt einer Nichtbeachtung der Ausstandspflicht gleich, weshalb die angefochtene Verfügung aus formellen Gründen und ohne materielle Prüfung aufgehoben und an die Vorinstanz zurückgewiesen wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 28. November 2013, IV-2013/108).
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