Art. 14 Abs. 2 lit. b SVG (SR 741.01). Bestätigung der Auflage, wonach sich der an Diabetes mellitus erkrankte Fahrzeuglenker nach einer früheren Trunkenheitsfahrt mit massiver Alkoholisierung auch mittels Haaranalyse einer Verlaufskontrolle des Alkoholkonsums zu unterziehen hat, zumal eine weitere Überwachung nur vorgesehen ist, wenn das Ergebnis auf einen übermässigen Alkoholkonsum hinweist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. August 2012, IV-2012/67).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 IV-2012/67 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 IV-2012/67 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 30.08.2012 IV-2012/67
Art. 14 Abs. 2 lit. b SVG (SR 741.01). Bestätigung der Auflage, wonach sich der an Diabetes mellitus erkrankte Fahrzeuglenker nach einer früheren Trunkenheitsfahrt mit massiver Alkoholisierung auch mittels Haaranalyse einer Verlaufskontrolle des Alkoholkonsums zu unterziehen hat, zumal eine weitere Überwachung nur vorgesehen ist, wenn das Ergebnis auf einen übermässigen Alkoholkonsum hinweist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. August 2012, IV-2012/67).
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