Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 35 Abs. 2 SVG (SR 741.01). Ein Fahrzeuglenker überholte bei winterlichen Verhältnissen und einem Schneekettenobligatorium (ausser für Fahrzeuge mit Allradantrieb) bergwärts eine Fahrzeugkolonne. Ein entgegenkommendes Polizeifahrzeug musste nach rechts ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. Die Fahrzeugkolonne musste zudem bremsen, um dem überholenden Fahrzeuglenker ein Wiedereinbiegen zu ermöglichen. Annahme einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. November 2012, IV-2012/59).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.11.2012 IV-2012/59 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.11.2012 IV-2012/59 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.11.2012 IV-2012/59
Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 35 Abs. 2 SVG (SR 741.01). Ein Fahrzeuglenker überholte bei winterlichen Verhältnissen und einem Schneekettenobligatorium (ausser für Fahrzeuge mit Allradantrieb) bergwärts eine Fahrzeugkolonne. Ein entgegenkommendes Polizeifahrzeug musste nach rechts ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. Die Fahrzeugkolonne musste zudem bremsen, um dem überholenden Fahrzeuglenker ein Wiedereinbiegen zu ermöglichen. Annahme einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. November 2012, IV-2012/59).
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