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IV-2012/47

St. Gallen · 2012-08-30 · Deutsch SG

Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. c SVG (SR 741.01). Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h um 43 km/h. Bestätigung der Führerausweisentzugsdauer von zwölf Monaten. Dem Fahrzeuglenker war der Führerausweis in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften einmal für drei Monate entzogen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. August 2012, IV-2012/47).

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Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. c SVG (SR 741.01). Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h um 43 km/h. Bestätigung der Führerausweisentzugsdauer von zwölf Monaten. Dem Fahrzeuglenker war der Führerausweis in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer schweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften einmal für drei Monate entzogen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. August 2012, IV-2012/47).

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