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IV-2012/41

St. Gallen · 2012-08-30 · Deutsch SG

Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 14 Abs. 3 SVG (SR 741.01); Art. 2 Abs. 2 VRV (SR 741.11). Im Blut des Fahrzeuglenkers wurde das Kokain-Abbauprodukt Benzoylecgonin nachgewiesen. Eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit konnte nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Aussagen des Fahrzeuglenkers bestehen indessen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung, weshalb die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung nicht zu beanstanden ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. August 2012, IV-2012/41).

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Art. 14 Abs. 2 lit. c, Art. 14 Abs. 3 SVG (SR 741.01); Art. 2 Abs. 2 VRV (SR 741.11). Im Blut des Fahrzeuglenkers wurde das Kokain-Abbauprodukt Benzoylecgonin nachgewiesen. Eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit konnte nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Aussagen des Fahrzeuglenkers bestehen indessen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung, weshalb die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung nicht zu beanstanden ist (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. August 2012, IV-2012/41).

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