Art. 16b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a SVG (SR 741.01); Art. 15 Abs. 3 VRV (SR 741.11). Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Die Fahrzeuglenkerin bog langsam in eine vortrittsberechtigte Strasse ein und sah eine von links herannahende Kleinmotorradlenkerin wegen eines abgestellten Fahrzeugs nicht. Bei der Kollision zog sich die Rollerfahrerin eine Kreuzbeinprellung sowie Schürfungen an den Armen zu. Prüfung der Frage des Verjährungseintritts. Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer mittels Feststellung der Verletzung des Anspruchs der Rekurrentin auf Beurteilung in angemessener Frist im Urteilsspruch (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. Juni 2011, IV-2011/22).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 30.06.2011 IV-2011/22 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 30.06.2011 IV-2011/22 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 30.06.2011 IV-2011/22
Art. 16b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a SVG (SR 741.01); Art. 15 Abs. 3 VRV (SR 741.11). Bestätigung des einmonatigen Führerausweisentzugs wegen mittelschwerer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Die Fahrzeuglenkerin bog langsam in eine vortrittsberechtigte Strasse ein und sah eine von links herannahende Kleinmotorradlenkerin wegen eines abgestellten Fahrzeugs nicht. Bei der Kollision zog sich die Rollerfahrerin eine Kreuzbeinprellung sowie Schürfungen an den Armen zu. Prüfung der Frage des Verjährungseintritts. Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer mittels Feststellung der Verletzung des Anspruchs der Rekurrentin auf Beurteilung in angemessener Frist im Urteilsspruch (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. Juni 2011, IV-2011/22).
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