Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 2 lit. e, Art. 34 Abs. 4 SVG (SR 741.01), Art. 12 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Wer einem Stadtbus bei einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h während rund 350 Metern in einem Abstand von zwei bis drei Metern folgt, begeht eine mittelschwere Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften. Bestätigung eines Sicherungsentzugs, nachdem dem Fahrzeugführer der Führerausweis in den letzten fünf Jahren bereits dreimal wegen mindestens einer mittelschweren Widerhandlung entzogen war (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 6. Januar 2012, IV-2011/116).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 06.01.2012 IV-2011/116 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 06.01.2012 IV-2011/116 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 06.01.2012 IV-2011/116
Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 2 lit. e, Art. 34 Abs. 4 SVG (SR 741.01), Art. 12 Abs. 1 VRV (SR 741.11). Wer einem Stadtbus bei einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h während rund 350 Metern in einem Abstand von zwei bis drei Metern folgt, begeht eine mittelschwere Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften. Bestätigung eines Sicherungsentzugs, nachdem dem Fahrzeugführer der Führerausweis in den letzten fünf Jahren bereits dreimal wegen mindestens einer mittelschweren Widerhandlung entzogen war (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 6. Januar 2012, IV-2011/116).
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