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IV-2010/94

St. Gallen · 2014-01-09 · Deutsch SG

Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16 Abs. 3, Art. 31 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Im Strafverfahren wurde in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, dass der Fahrzeuglenker einer über die Strasse laufenden Katze auswich, dabei die Herrschaft über das Fahrzeug verlor und eine Böschung hinabrutschte. Diese Sachverhaltsfeststellung ist auch massgebend für das Adminstrativverfahren. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Sanktionierung mit einem einmonatigen Führerausweisentzug (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 9. Januar 2014, IV-2010/94).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 09.01.2014 IV-2010/94 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 09.01.2014 IV-2010/94 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 09.01.2014 IV-2010/94

Art. 16a Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16 Abs. 3, Art. 31 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 SVG (SR 741.01). Im Strafverfahren wurde in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, dass der Fahrzeuglenker einer über die Strasse laufenden Katze auswich, dabei die Herrschaft über das Fahrzeug verlor und eine Böschung hinabrutschte. Diese Sachverhaltsfeststellung ist auch massgebend für das Adminstrativverfahren. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften und Sanktionierung mit einem einmonatigen Führerausweisentzug (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 9. Januar 2014, IV-2010/94).

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