Art. 102 VRP (sGS 951.1). Nach dem Rückzug des Rekurses in der Hauptsache ist nur noch die Frage des Zeitpunkts der Abgabe des Führerausweises umstritten. Dabei handelt es sich um eine Vollzugsfrage, zu welcher sich das Gericht ausserhalb des Vollstreckungsverfahrens nicht äussert (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. November 2010, IV-2010/69).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.11.2010 IV-2010/69 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.11.2010 IV-2010/69 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.11.2010 IV-2010/69
Art. 102 VRP (sGS 951.1). Nach dem Rückzug des Rekurses in der Hauptsache ist nur noch die Frage des Zeitpunkts der Abgabe des Führerausweises umstritten. Dabei handelt es sich um eine Vollzugsfrage, zu welcher sich das Gericht ausserhalb des Vollstreckungsverfahrens nicht äussert (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. November 2010, IV-2010/69).
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