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IV-2010/67

St. Gallen · 2010-11-25 · Deutsch SG

Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 32 Abs. 1 SVG (SR 741.01); Art. 4 Abs. 1 und 2 VRV (SR 741.11). Die Fahrzeuglenkerin rutschte mit ca. 40 km/h im Bereich einer Brücke in einer Rechtskurve auf Schneematsch, geriet auf die Gegenfahrbahn, kollidierte dort mit der Leitplanke, schleuderte über beide Fahrspuren zurück und prallte in die rechtsseitige Leitplanke. Nach einer Drehung um die eigene Achse blieb sie in Fahrtrichtung stehen. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. November 2010, IV-2010/67).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 25.11.2010 IV-2010/67 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 25.11.2010 IV-2010/67 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 25.11.2010 IV-2010/67

Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 32 Abs. 1 SVG (SR 741.01); Art. 4 Abs. 1 und 2 VRV (SR 741.11). Die Fahrzeuglenkerin rutschte mit ca. 40 km/h im Bereich einer Brücke in einer Rechtskurve auf Schneematsch, geriet auf die Gegenfahrbahn, kollidierte dort mit der Leitplanke, schleuderte über beide Fahrspuren zurück und prallte in die rechtsseitige Leitplanke. Nach einer Drehung um die eigene Achse blieb sie in Fahrtrichtung stehen. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 25. November 2010, IV-2010/67).

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