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IV-2009/159

St. Gallen · 2010-04-29 · Deutsch SG

Art. 16 SVG (SR 741.01). Langzeitkonsumenten von Methadon oder auch Schmerzpatienten unter dem Einfluss von Opioiden sind unter bestimmten, engen Voraussetzungen fahrsicher und fahrgeeignet. Angesichts der psychischen Unwägbarkeiten bei der Behandlung einer Abhängigkeit ist die Fahrberechtigung während einer Methadontherapie regelmässig mit einer Abstinenzkontrolle hinsichtlich Drogen und anderer psychotroper Substanzen zu verbinden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. April 2010, IV-2009/159).

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Art. 16 SVG (SR 741.01). Langzeitkonsumenten von Methadon oder auch Schmerzpatienten unter dem Einfluss von Opioiden sind unter bestimmten, engen Voraussetzungen fahrsicher und fahrgeeignet. Angesichts der psychischen Unwägbarkeiten bei der Behandlung einer Abhängigkeit ist die Fahrberechtigung während einer Methadontherapie regelmässig mit einer Abstinenzkontrolle hinsichtlich Drogen und anderer psychotroper Substanzen zu verbinden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. April 2010, IV-2009/159).

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