Art. 14 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Kokainkonsum von jährlich 6 Gramm seit mindestens fünf Jahren rechtfertigt eine verkehrsmedizinische Untersuchung, und zwar selbst dann, wenn der Betroffene noch nie verkehrsauffällig wurde. Dass im selben Zusammenhang die Voraussetzungen für einen vorsorglichen Führerausweisentzug verneint wurden, ändert nichts an diesem Ergebnis (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. April 2010, IV-2009/126).
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Art. 14 Abs. 3 SVG (SR 741.01). Kokainkonsum von jährlich 6 Gramm seit mindestens fünf Jahren rechtfertigt eine verkehrsmedizinische Untersuchung, und zwar selbst dann, wenn der Betroffene noch nie verkehrsauffällig wurde. Dass im selben Zusammenhang die Voraussetzungen für einen vorsorglichen Führerausweisentzug verneint wurden, ändert nichts an diesem Ergebnis (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. April 2010, IV-2009/126).
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