Art. 16 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1 und 3 SVG (SR 741.01); Art. 182 Abs. 3 StPO (sGS 962.1). Liegt eine Anzeige an den Strafrichter vor oder ist mit einer solchen zu rechnen, darf die Verwaltungsbehörde nur dann vor dem rechtskräftigen Strafurteil über den Führerausweisentzug entscheiden, wenn im Strafverfahren keine Zweifel über den Schuldpunkt bestehen. Wechsel des Wohnsitzes ins Ausland während des Administrativmassnahmeverfahrens. Auswirkungen einer Aufhebungsverfügung im Strafverfahren auf das Massnahmeverfahren (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 23. September 2010, IV-2007/86).
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Art. 16 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1 und 3 SVG (SR 741.01); Art. 182 Abs. 3 StPO (sGS 962.1). Liegt eine Anzeige an den Strafrichter vor oder ist mit einer solchen zu rechnen, darf die Verwaltungsbehörde nur dann vor dem rechtskräftigen Strafurteil über den Führerausweisentzug entscheiden, wenn im Strafverfahren keine Zweifel über den Schuldpunkt bestehen. Wechsel des Wohnsitzes ins Ausland während des Administrativmassnahmeverfahrens. Auswirkungen einer Aufhebungsverfügung im Strafverfahren auf das Massnahmeverfahren (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 23. September 2010, IV-2007/86).
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