Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG. Ein Selbstunfall zufolge nicht angepasster Geschwindigkeit auf schneebedeckter Fahrbahn stellt in der Regel eine mittelschwere Widerhandlung dar, die zu einem Führerausweisentzug von einem Monat führt (Verwaltungsrekurskommission, 12. Dezember 2006, IV-2006/87).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 12.12.2006 IV-2006/87 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 12.12.2006 IV-2006/87 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 12.12.2006 IV-2006/87
Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG. Ein Selbstunfall zufolge nicht angepasster Geschwindigkeit auf schneebedeckter Fahrbahn stellt in der Regel eine mittelschwere Widerhandlung dar, die zu einem Führerausweisentzug von einem Monat führt (Verwaltungsrekurskommission, 12. Dezember 2006, IV-2006/87).
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