Art. 30 VZV. Bei einer nicht vollständig überwundenen Drogenproblematik bestehen ernsthafte Bedenken an der Fahreignung des Betroffenen, weshalb ein vorsorglicher Führerausweisentzug angebracht erscheint (Verwaltungsrekurskommission, IV-2006/15P, 13. Februar 2006).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 13.02.2006 IV-2006/15P Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 13.02.2006 IV-2006/15P San Gallo Verwaltungsrekurskommission 13.02.2006 IV-2006/15P
Art. 30 VZV. Bei einer nicht vollständig überwundenen Drogenproblematik bestehen ernsthafte Bedenken an der Fahreignung des Betroffenen, weshalb ein vorsorglicher Führerausweisentzug angebracht erscheint (Verwaltungsrekurskommission, IV-2006/15P, 13. Februar 2006).
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