Art. 78 Abs. 2 StrG (sGS 732.1). Beitragsplan. Ein Sondervorteil kann auch entstehen, wenn jemand nicht Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist. Durch die Benützung der Strasse hat der Rekurrent einen einfacheren Zugang zum Gewässer und kann dieses günstiger unterhalten, indem keine Baupiste erstellt und das Wiesland nicht beschädigt wird und wiederhergestellt werden muss (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/3, 28. März 2019, II/3-2018/1).
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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 28.03.2019 II/3-2018/1 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 28.03.2019 II/3-2018/1 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 28.03.2019 II/3-2018/1
Art. 78 Abs. 2 StrG (sGS 732.1). Beitragsplan. Ein Sondervorteil kann auch entstehen, wenn jemand nicht Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist. Durch die Benützung der Strasse hat der Rekurrent einen einfacheren Zugang zum Gewässer und kann dieses günstiger unterhalten, indem keine Baupiste erstellt und das Wiesland nicht beschädigt wird und wiederhergestellt werden muss (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/3, 28. März 2019, II/3-2018/1).
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