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III/2-2019/3

St. Gallen · 2021-06-29 · Deutsch SG

Art. 71e lit. a VRP (sGS 951.1) in Verbindung mit Art. 78 Abs. 1 PersG (sGS 143.1). Ansprüche aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis. Verletzung der Fürsorgepflicht bejaht, da keine konkreten Massnahmen zur Beilegung des Konflikts zwischen einem Kadermitarbeiter und der vorgesetzten Stelle eingeleitet wurden. Die Verletzung der Weisungen des Vorgesetzten durch den Arbeitnehmer sind, weil sachliche Kündigungsgründe vorlagen, bei der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen. Die Arbeitgeberin hat zudem die vom Arbeitnehmer geleisteten Kosten im Zusammenhang mit der Verfolgung von Persönlichkeitsverletzungen durch eine Medienkampagne zu ersetzen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung III/2, 29. Juni 2021, III/2-2019/3).

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St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 29.06.2021 III/2-2019/3 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 29.06.2021 III/2-2019/3 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 29.06.2021 III/2-2019/3

Art. 71e lit. a VRP (sGS 951.1) in Verbindung mit Art. 78 Abs. 1 PersG (sGS 143.1). Ansprüche aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis. Verletzung der Fürsorgepflicht bejaht, da keine konkreten Massnahmen zur Beilegung des Konflikts zwischen einem Kadermitarbeiter und der vorgesetzten Stelle eingeleitet wurden. Die Verletzung der Weisungen des Vorgesetzten durch den Arbeitnehmer sind, weil sachliche Kündigungsgründe vorlagen, bei der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen. Die Arbeitgeberin hat zudem die vom Arbeitnehmer geleisteten Kosten im Zusammenhang mit der Verfolgung von Persönlichkeitsverletzungen durch eine Medienkampagne zu ersetzen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung III/2, 29. Juni 2021, III/2-2019/3).

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