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HG.2020.180-HGK

St. Gallen · 2023-06-29 · Deutsch SG

Entscheid des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2023, HG.2020.180-HGK, Art. 5 und Art. 129 IPRG, Art. 28 ZGB, Art. 12 und Art. 4 DSG. Die in den AGB der Beklagten enthaltene Gerichtsstandsklausel ist auf die vorliegende Streitigkeit nicht anwendbar. Die Veröffentlichung von Personendaten der Klägerin auf der Online-Plattform der Beklagten ist aus überwiegenden öffentlichen und privaten Interessen gerechtfertigt, sofern sie überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung darstellt. Die von der Klägerin eventualiter beanstandeten Bewertungen erweisen sich als sachlich und damit nicht als persönlichkeitsverletzend.

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St.Gallen Handelsgericht 29.06.2023 HG.2020.180-HGK Saint-Gall Handelsgericht 29.06.2023 HG.2020.180-HGK San Gallo Handelsgericht 29.06.2023 HG.2020.180-HGK

Entscheid des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2023, HG.2020.180-HGK, Art. 5 und Art. 129 IPRG, Art. 28 ZGB, Art. 12 und Art. 4 DSG. Die in den AGB der Beklagten enthaltene Gerichtsstandsklausel ist auf die vorliegende Streitigkeit nicht anwendbar. Die Veröffentlichung von Personendaten der Klägerin auf der Online-Plattform der Beklagten ist aus überwiegenden öffentlichen und privaten Interessen gerechtfertigt, sofern sie überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung darstellt. Die von der Klägerin eventualiter beanstandeten Bewertungen erweisen sich als sachlich und damit nicht als persönlichkeitsverletzend.

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