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FS.2020.36-EZE2

St. Gallen · 2022-09-20 · Deutsch SG

Entscheid Einzelrichterin des Kantonsgerichts, 20. September 2022 Art. 276 Abs. 1 ZGB: Qualifikation eines regelmässig ausgerichteten Bonus als Lohnbestandteil: Wurde ein ordentlicher Bonus in den vergangenen Jahren, insbesondere auch in den wirtschaftlich schwierigen Jahren der Corona-Pandemie, konstant geleistet, erscheint nicht glaubhaft, dass in Zukunft nicht mit dessen Ausrichtung gerechnet werden kann (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Familienrecht, 20. September 2022, FS.2020.36-EZE2).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 20.09.2022 FS.2020.36-EZE2

Entscheid Einzelrichterin des Kantonsgerichts, 20. September 2022 Art. 276 Abs. 1 ZGB: Qualifikation eines regelmässig ausgerichteten Bonus als Lohnbestandteil: Wurde ein ordentlicher Bonus in den vergangenen Jahren, insbesondere auch in den wirtschaftlich schwierigen Jahren der Corona-Pandemie, konstant geleistet, erscheint nicht glaubhaft, dass in Zukunft nicht mit dessen Ausrichtung gerechnet werden kann (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Familienrecht, 20. September 2022, FS.2020.36-EZE2).

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