Entscheid Einzelrichterin des Kantonsgerichts, 20. September 2022 Art. 276 Abs. 1 ZGB: Qualifikation eines regelmässig ausgerichteten Bonus als Lohnbestandteil: Wurde ein ordentlicher Bonus in den vergangenen Jahren, insbesondere auch in den wirtschaftlich schwierigen Jahren der Corona-Pandemie, konstant geleistet, erscheint nicht glaubhaft, dass in Zukunft nicht mit dessen Ausrichtung gerechnet werden kann (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Familienrecht, 20. September 2022, FS.2020.36-EZE2).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 20.09.2022 FS.2020.36-EZE2
Entscheid Einzelrichterin des Kantonsgerichts, 20. September 2022 Art. 276 Abs. 1 ZGB: Qualifikation eines regelmässig ausgerichteten Bonus als Lohnbestandteil: Wurde ein ordentlicher Bonus in den vergangenen Jahren, insbesondere auch in den wirtschaftlich schwierigen Jahren der Corona-Pandemie, konstant geleistet, erscheint nicht glaubhaft, dass in Zukunft nicht mit dessen Ausrichtung gerechnet werden kann (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Familienrecht, 20. September 2022, FS.2020.36-EZE2).
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