Art. 125 ZGB: Lebensprägende Ehe verneint (sehr kurze Ehe von 19 Monaten und das Kind kam vor der Ehe zur Welt). Ehefrau arbeitete nach der Geburt während rund 1 ½ Jahren in einem 80% Pensum, später 60%. Ursprünglicher Lebensplan war somit, dass beide erwerbstätig bleiben. Zufolge gravierender Krankheit schliesslich gänzliche Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Die Aufgabe war jedoch nicht ehebedingt. Trennung kurz nach Aufgabe der Arbeitsstelle (E. III.1).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 07.02.2025 FO.2023.4-K2
Art. 125 ZGB: Lebensprägende Ehe verneint (sehr kurze Ehe von 19 Monaten und das Kind kam vor der Ehe zur Welt). Ehefrau arbeitete nach der Geburt während rund 1 ½ Jahren in einem 80% Pensum, später 60%. Ursprünglicher Lebensplan war somit, dass beide erwerbstätig bleiben. Zufolge gravierender Krankheit schliesslich gänzliche Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Die Aufgabe war jedoch nicht ehebedingt. Trennung kurz nach Aufgabe der Arbeitsstelle (E. III.1).
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