Art. 2 Abs. 3 und 3bis COVID-19-Verordnung (in der Fassung vom 6. Juli 2020). Da der Beschwerdeführer nicht von Massnahmen gemäss Art. 6 Abs. 1 und 2 der COVID-19-Verordnung 2 (Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot) betroffen ist, ist er als indirekt Betroffener zu qualifizieren (Härtefall). Nachdem sein Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, auf dem die provisorischen AHV/IV/EO-Beiträge (Akontobeiträge) 2019 bezahlt wurden, die Einkommensgrenze von Fr. 90'000.-- übersteigt, besteht kein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung (Erw. 2.4). Er kann sodann nicht geltend machen, irrtümlich ein zu hohes Einkommen angegeben zu haben, da die Ausgleichskassen bei den provisorischen Beiträgen grundsätzlich auf die Angaben der Versicherten abzustellen haben (Erw. 2.5).(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. August 2022, EO 2021/5).
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St.Gallen Versicherungsgericht 19.08.2022 EO 2021/5 Saint-Gall Versicherungsgericht 19.08.2022 EO 2021/5 San Gallo Versicherungsgericht 19.08.2022 EO 2021/5
Art. 2 Abs. 3 und 3bis COVID-19-Verordnung (in der Fassung vom 6. Juli 2020). Da der Beschwerdeführer nicht von Massnahmen gemäss Art. 6 Abs. 1 und 2 der COVID-19-Verordnung 2 (Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot) betroffen ist, ist er als indirekt Betroffener zu qualifizieren (Härtefall). Nachdem sein Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, auf dem die provisorischen AHV/IV/EO-Beiträge (Akontobeiträge) 2019 bezahlt wurden, die Einkommensgrenze von Fr. 90'000.-- übersteigt, besteht kein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung (Erw. 2.4). Er kann sodann nicht geltend machen, irrtümlich ein zu hohes Einkommen angegeben zu haben, da die Ausgleichskassen bei den provisorischen Beiträgen grundsätzlich auf die Angaben der Versicherten abzustellen haben (Erw. 2.5).(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. August 2022, EO 2021/5).
St.Gallen Versicherungsgericht Saint-Gall Versicherungsgericht San Gallo Versicherungsgericht EO - Erwerbsersatz für Dienstleistende in Armee, Zivildienst, Zi