Art. 2 Abs. 3bis Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall (in den vom 17. September 2020 bis zum 30. Juni 2022 in Kraft gewesenen Fassungen). Corona-Erwerbsausfallentschädigung von arbeitgeberähnlichen Personen. Die Tätigkeit der Beschwerdeführerin ([Fussball-]Spielervermittlung, Reisen- und Eventveranstaltung [ebenfalls betreffend Fussballspiele]) war in den beantragten Perioden (Juli und August 2021) nicht mehr behördlich eingeschränkt. Namentlich waren die Durchführung von Sportveranstaltungen sowie die Ausreise aus der Schweiz und die Einreise aus den von der Beschwerdeführerin aufgeführten Ländern grundsätzlich wieder möglich (E. 2.1 und 2.2)(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2022, EO 2021/16).
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St.Gallen Versicherungsgericht 15.12.2022 EO 2021/16 Saint-Gall Versicherungsgericht 15.12.2022 EO 2021/16 San Gallo Versicherungsgericht 15.12.2022 EO 2021/16
Art. 2 Abs. 3bis Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall (in den vom 17. September 2020 bis zum 30. Juni 2022 in Kraft gewesenen Fassungen). Corona-Erwerbsausfallentschädigung von arbeitgeberähnlichen Personen. Die Tätigkeit der Beschwerdeführerin ([Fussball-]Spielervermittlung, Reisen- und Eventveranstaltung [ebenfalls betreffend Fussballspiele]) war in den beantragten Perioden (Juli und August 2021) nicht mehr behördlich eingeschränkt. Namentlich waren die Durchführung von Sportveranstaltungen sowie die Ausreise aus der Schweiz und die Einreise aus den von der Beschwerdeführerin aufgeführten Ländern grundsätzlich wieder möglich (E. 2.1 und 2.2)(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2022, EO 2021/16).
St.Gallen Versicherungsgericht Saint-Gall Versicherungsgericht San Gallo Versicherungsgericht EO - Erwerbsersatz für Dienstleistende in Armee, Zivildienst, Zi