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EL 2021/38

St. Gallen · 2021-05-01 · Deutsch SG

Art. 17 Abs. 2 ATSG. Art. 11a Abs. 1 ELG. Art. 14a ELV. Herabsetzung der Ergänzungsleistung zu einer Viertelsrente der Invalidenversicherung ab 1. Mai 2021 aufgrund der Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens. Eine Sachverhaltsveränderung ist mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit im März 2017 eingetreten. Damit hat ein Revisionsgrund bestanden. Die Beschwerdegegnerin hat ab 1. Mai 2021 ein auf dem ersten Arbeitsmarkt erzielbares, hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet. Ab 1. Juni 2021 hat sie (mit einer rechtskräftig gewordenen Verfügung) das an einem geschützten Arbeitsplatz tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen berücksichtigt. Sie hat nicht abgeklärt, ob der Beschwerdeführer seine Resterwerbsfähigkeit auf dem ersten oder nur noch auf dem zweiten Arbeitsmarkt verwerten kann. Rückweisung zur medizinischen Begutachtung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Juni 2022, EL 2021/38).

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Art. 17 Abs. 2 ATSG. Art. 11a Abs. 1 ELG. Art. 14a ELV. Herabsetzung der Ergänzungsleistung zu einer Viertelsrente der Invalidenversicherung ab 1. Mai 2021 aufgrund der Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens. Eine Sachverhaltsveränderung ist mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit im März 2017 eingetreten. Damit hat ein Revisionsgrund bestanden. Die Beschwerdegegnerin hat ab 1. Mai 2021 ein auf dem ersten Arbeitsmarkt erzielbares, hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet. Ab 1. Juni 2021 hat sie (mit einer rechtskräftig gewordenen Verfügung) das an einem geschützten Arbeitsplatz tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen berücksichtigt. Sie hat nicht abgeklärt, ob der Beschwerdeführer seine Resterwerbsfähigkeit auf dem ersten oder nur noch auf dem zweiten Arbeitsmarkt verwerten kann. Rückweisung zur medizinischen Begutachtung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Juni 2022, EL 2021/38).

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