opencaselaw.ch

EL 2015/42

St. Gallen · 2016-03-09 · Deutsch SG

Art. 56 ATSG.Sistierung des Verwaltungsverfahrens betreffend eine Ergänzungsleistung bei einem hängigen IV-Verfahren.Im EL-Verfahren ist bezüglich eines allfälligen hypothetischen Erwerbseinkommens entscheidend, in welchem Ausmass die betroffene Person – der EL-Bezüger oder eine in die Anspruchsberechnung mit einbezogene Person – erwerbsfähig ist. Ist ein IV-Verfahren hängig, das (unter anderem) genau diese Frage zum Gegenstand hat, ist es sinnvoll, das EL-Verfahren bis zum Abschluss des IV-Verfahrens zu sistieren und auf die Ergebnisse des IV-Verfahrens abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. März 2016, EL 2015/42).Entscheid vom 9. März 2016

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Versicherungsgericht 09.03.2016 EL 2015/42 Saint-Gall Versicherungsgericht 09.03.2016 EL 2015/42 San Gallo Versicherungsgericht 09.03.2016 EL 2015/42

Art. 56 ATSG.Sistierung des Verwaltungsverfahrens betreffend eine Ergänzungsleistung bei einem hängigen IV-Verfahren.Im EL-Verfahren ist bezüglich eines allfälligen hypothetischen Erwerbseinkommens entscheidend, in welchem Ausmass die betroffene Person – der EL-Bezüger oder eine in die Anspruchsberechnung mit einbezogene Person – erwerbsfähig ist. Ist ein IV-Verfahren hängig, das (unter anderem) genau diese Frage zum Gegenstand hat, ist es sinnvoll, das EL-Verfahren bis zum Abschluss des IV-Verfahrens zu sistieren und auf die Ergebnisse des IV-Verfahrens abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. März 2016, EL 2015/42).Entscheid vom 9. März 2016

St.Gallen Versicherungsgericht Saint-Gall Versicherungsgericht San Gallo Versicherungsgericht EL - Ergänzungsleistungen